Page 54 - TGM0120
P. 54

KOLUMNE

          HOMEGROWN                                                            ZUSAMMENFASSEND KANN
                                                                                   INFO



          CBD                                                                  FESTGESTELLT WERDEN, DASS

                                                                               DER ANBAU VON CBD FÜR
                                                                               PRIVATPERSONEN GRUND­
                                                                               SÄTZLICH ERLAUBT IST, SOFERN
                                                                               FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN
                                                                               ERFÜLLT SIND:

          Aktuelle Rechtslage in Österreich                                   1. Es handelt sich um Industrie­
                                                                              bzw. Nutzhanfsorten.
          Redaktion: Dr. Martin Feigl                                         2. Der THC­Gehalt übersteigt vor,
                                                                              während und nach dem Produk­
                                                                              tionsprozess nicht 0,3 %.
                 as  Thema  Cannabis  ist  in  den   Rechtslage neben den (nicht mit den   3. Eine Gewinnung von Suchtgift
                 letzten Jahren ein medialer   Blüten- oder Fruchtständen vermengten)   ist nicht möglich.
                 Dauerbrenner geworden. Wäh-  Samen und Blättern der zur Gattung Can-
                 rend Cannabis viele Jahre mit   nabis gehörenden Pflanzen auch die Blü-  Tipp: Um auf Nummer sicher zu
         Deiner illegalen Droge assoziiert   ten- und Fruchtstände bestimmter Indus-  gehen, kann man die örtliche Polizei­
                                                                              dienststelle darüber informieren,
          wurde, erlebt die Pflanze derzeit einen   trie- bzw. Nutzhanfsorten sowie Produkte   dass man CBD­Hanf zuhause kulti­
          wahren Imagewandel und mit der einher-  daraus, sofern der Gehalt an Tetrahydro-  viert. Somit kann man Ärger mit
          gehenden Information und Aufklärung   cannabinol (THC) 0,3 % vor, während und   der Polizei, sollte diese aufgrund
            immer mehr an Akzeptanz in unserer Ge-  nach dem Produktionsprozess nicht über-  von Geruchsentwicklung oder
          sellschaft.  Vor allem um den Wirkstoff   steigt und daraus nicht leicht oder wirt-    sonstigen Eindrücken alarmiert
          CBD, der in Form von Blüten bis hin zu   schaftlich rentabel Suchtgift in einer zum   werden, vermeiden.
          Ölen bereits in vielen Ländern legal erhält-  „Missbrauch“ geeigneten Konzentration
          lich ist, entstand ein regelrechter Hype.   oder Menge gewonnen werden kann.  Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel bezieht
          In Österreich, wo mittlerweile auch CBD-                                   sich ausschließlich auf die geltende Rechtslage
                                                                                    in Österreich. Da die Situation in anderen Ländern
          Stecklinge im Sortiment der Händler zu   Der Gesetzgeber versteht darunter jene   stark davon abweichen kann, empfehlen wir,
          finden sind, stellt sich die Frage, wie es mit   Industrie- bzw. Nutzhanfsorten, die im Ge-  sich über lokale Vorschriften zu informieren.
          der rechtlichen Situation aussieht, wenn   meinsamen Sortenkatalog für landwirt-
          man sein CBD selbst herstellen möchte.  schaftliche Pflanzenarten gem. Artikel 17
                                            der EU-Richtlinie 2002/53/EG oder in der
          IST DER EIGENANBAU VON CBD        Österreichischen Sortenliste gemäß § 65
          IN ÖSTERREICH LEGAL?              Saatgutgesetz 1997 genannt sind.
          Im Gegensatz zu THC gilt CBD im Straf-
          gesetz nicht als „Suchtgift“ und unter-  Anzumerken ist, dass in der Praxis nur auf-
          liegt  daher  auch  nicht  den  suchtmittel-  wendig überprüft werden kann, ob das ge-
          rechtlichen Vorschriften. Strafbar ist der   wonnene CBD tatsächlich von Nutz- bzw.
          Anbau von Cannabispflanzen nur dann,   Industriehanf oder speziellen CBD-Gene-
          wenn  dieser  zum  Zweck  der  Gewinnung   tiken stammt.
          von  „Suchtgift“  erfolgt.  Wird  die  Pflanze
          jedoch zur Erzeugung von  Cannabidiol
          (CBD) verwendet, besteht kein derartiges
          Verbot, weil der genannte Wirkstoff eben
          kein „Suchtgift“ darstellt.
                                            DR. MARTIN FEIGL,
          WIE IST DIE KONKRETE              auf Suchtmittel und
          RECHTSLAGE?                       Führerscheinrecht
                                            spezialisierter
          Ausgenommen von den suchtmittelrecht-
                                            Rechtsanwalt.                                                         FOTO. PRIVAT
          lichen Vorschriften sind nach derzeitiger   www.rechtsanwalt­feigl.at

          54   I   THE GRASSHOPPER Magazine
   49   50   51   52   53   54   55   56   57   58   59